Jeder von uns hat sie schon gesehen, die Rundumleuchten in verschiedenen Farben an Einsatzfahrzeugen und LED Rückfahrscheinwerfer bei größeren Fahrzeugen. Aber was genau ist das und wie sieht die rechtliche Situation aus?
Rückfahrscheinwerfer
Rückfahrscheinwerfer werden meistens nachgerüstet, weil sie deutlich länger halten und weniger Strom verbrauchen. Darüber hinaus blenden LED-Rückfahrscheinwerfer weniger als andere Lichtquellen. Der Preis ist relativ hoch, das Preis-Leistungs-Verhältnis dafür aber sehr gut.
Rückfahrscheinwerfer müssen weißes Licht abgeben und die ECE-Kennzeichnung tragen (europäische Zulassung). Die rechtlichen Bestimmungen kommen vor allem dann zum Tragen, wenn die Beleuchtung umgerüstet werden soll. Die LED-Rückfahrscheinwerfer müssen nach den Vorgaben der Hersteller eingebaut werden.
Rundumleuchten
Rundumleuchten werden vor allem als Warn- und Kennleuchten von Einsatzfahrzeugen verwendet. In der Schweiz werden sie Drehlichter genannt. In Deutschland werden Rundumleuchten zusammen mit dem Folgetonhorn eingesetzt. Dabei wird je nach Einsatzgruppe und -zweck zwischen gelber, roter, blauer, grüner und weißer Rundumleuchte unterschieden. Die gelbe Rundumleuchte kommt am häufigsten vor, weil sie auch an Gebäuden und anderen Einrichtungen (Alarmanlagen, Schwerguttransportern, Rolltoren, etc.) montiert wird. Das Blaulicht wird bei Gefahr, Kolonnenfahrten, Unfällen oder Einsätzen verwendet. Die rote Rundumleuchte wird in Europa an Fahrzeugen verwendet, aber in Deutschland und Österreich in dieser Art verboten. Hier wird es vor allem für Hochhäuser, Notbeleuchtungen, für Bahnübergänge, Flughafenbefeuerung, Luftfahrhindernissen und Windkraftanlagen verwendet. In Österreich und Deutschland kennzeichnen rote Rundumleuchten die Einsatzleitung von Feuerwehr und Rettungsdienst.
Grüne Rundumleuchten sind in Deutschland und Österreich nicht im Straßenverkehr erlaubt, kennzeichnen aber vor allem die Einsatzleitung in Bayern, den Atemschutzsammelplatz der Feuerwehr oder die technische Einsatzleitung in Schleswig-Holstein. Das gilt auch für Schweden. Grüne Rundumleuchten werden auch in Tiefgaragen und Kaufhäusern zur Kennzeichnung der Notausgänge genutzt. Die weißen Rundumleuchten kennzeichnen an Gebäuden die Brandmeldeanlage. In Deutschland werden diese Rundumleuchten für Leuchttürme verwendet.
Rundumleuchten werden auch an Wasserfahrzeugen verwendet. Blinken diese, werden sie Funkellichter genannt. Die Wasserschutzpolizei Hamburg verwendet blaue Rundumleuchten. Aber auch der Zoll, die Küstenwache, die Wasserrettungsorganisationen ASB und DLRG verwenden diese Rundumleuchten. Weißes Funkellicht in blauer Umrandung wird für den Linksverkehr auf dem Wasser eingesetzt.
Zulassung im Straßenverkehr
Laut StVZO und StVO dürfen gelbe Rundumleuchten nur als Warnung für Gefahren auf den Straßen eingesetzt werden. Fahrzeuge des Baus, der Reinigung sowie der Unterhaltung der deutschen Straßen dürfen diese Rundumleuchten tragen. Darüber hinaus sind Pannenfahrzeuge, übergroße Fahrzeuge, die diese Kennzeichnung behördlich tragen müssen sowie die Begleitfahrzeuge von Schwer- und Großraumtransportern berechtigt, gelbe Rundumleuchten zu tragen. Sind diese in den Fahrzeugpapieren eingetragen, dürfen Fahrzeuge der Straßenmeisterei, Müllsammelfahrzeuge, Versorgungs- und Entsorgungsfahrzeuge der Kommunen, Traktoren, Lkw, Gefahrguttransporter, Pannenfahrzeuge sowie Panzer damit ausgerüstet werden.
Laut StVO ist darüber hinaus das Einsetzen von zertifizierten Warnleuchten an stehenden Fahrzeugen immer gestattet, um vor Gefahren zu warnen. Das ist bei Pannen, Staus, Unfällen, etc. der Fall.
Fazit
Rundumleuchten in verschiedenen Farben haben im Straßenverkehr meist sehr spezifische Einsatzzwecke und sind somit nicht zur allgemeinen Verwendung ausgelegt. So gibt es für jede einzelne Farbe der Leuchten bestimmte Voraussetzungen, unter welchen sie genutzt werden dürfen. Rote Rundumleuchten sind an Fahrzeugen in Deutschland und Österreich verboten. Die Ausnahme bilden für die rote Rundumleuchte Feuerwehr, Rettungsdienst und Co., da sie bei größeren Einsätzen als Kennzeichnung am Fahrzeug der Einsatzleitung angebracht wird. Doch wann ist eine grüne Rundumleuchte erlaubt? Hier gilt beinahe dasselbe wie auch für die rote Rundumleuchte. Eine grüne Rundumleuchte bei Feuerwehr oder Rettungsdienst erfüllt bestimmte Aufgaben, ob als Markierung eines Atemschutzsammelplatzes oder der Einsatzleitung in Bayern. Ansonsten ist die grüne Rundumleuchte eher eine Seltenheit auf deutschen Straßen. Auf die Frage „Wann ist eine gelbe Rundumleuchte erlaubt“ lässt sich die Frage nicht ganz so knapp beantworten. Diese werden, zumindest innerhalb Deutschlands, am häufigsten genutzt. Meist sollen gelbe Rundumleuchten vor möglichen Gefahren warnen. Aus diesem Grund sieht man sie zum Beispiel oftmals an Fahrzeugen der Stadtwerke, an Baustellen oder befestigt an Schwertransportern. Ohne Weiteres dürfen aber auch Sie nicht genutzt werden. Genaueres zur Verwendung des sogenannten Gelblichts klärt das europäische Übereinkommen für den Gefahrenguttransport, welches auch mit ADR abgekürzt wird.